Neue Führerscheinregelung Die neue Regelung, nach der Boote bis zu einer Leistung von 15 PS (11,03 KW) von Personen ab 16 Jahren ohne amtlichen Sportbootführerschein gefahren werden dürfen, ist mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 in Kraft getreten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht vorgesehen. Die Regelung gilt auf allen Bundeswasserstraßen (binnen- wie seewärts) mit Ausnahme des Rheins. Näheres steht im Bundesanzeiger Nr. 47 Teil I S. 2102.